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Allgemeine Geschäftsbedingung von Mietwagen & Busbetrieb Konjevic
Zusatz vom 4.6.2021
Kostenlose Stornogarantie bis 48 Stunden vor Reiseantritt wenn einer dieser Gründe vorliegt:
- EINE REISEWARNUNG FÜR DAS BUNDESLAND- REISEZIEL
- STAATLICHE QUARANTÄNEANORDNUNG FÜR RÜCKREISENDE AUS DEM BUNDESLAND- URLAUBSZIEL
- SIE SELBST ODER EINER DER MITREISENDEN SIND COVID-19 POSITIV GETESTET ODER EINE K1 PERSON (VORLAGE EINES POSITIVEN TESTS /OFFIZIELLER BESCHEID NOTWENDIG).
Die Reisebedingungen ergänzen die §651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf Grundlage des DRV (Deutscher Reise Verband) gemäß
- 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang.
Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Fahrt- Reiseausschreibung und unsere etwaigen ergänzenden Informationen für die jeweilige Fahrt- Reise, soweit Ihnen dieses vorliegt. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder Mail (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigene eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Fahrt- Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Fahrt- Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 7 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage erklären.
Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung der Buchung im Sinne von §651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 95,00 € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung einer Buchung verlangt werden.
Bei Vertragsabschluss ist nach Erhalt der Buchung in der Regel eine Anzahlung in Höhe
von 30 % des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte bis spätestens 25 Tage vor Reisebeginn. Rücktrittskosten sind immer sofort fällig. Leisten Sie die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag und Sie mit den Rücktrittskosten dieser Reisebedingungen zu belasten.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Programmablauf, Hotelwechsel), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung oder Abweichungen nicht erheblich und die gebuchte Reise nicht beeinträchtigt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung sind wir berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend machen.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, so können wir den Reisepreis anteilig anpassen. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 2 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Rücktritt des Kunden, Ersatzteilnehmer
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise Zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte unter (Rücktrittskosten). Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den aufgeführten Rücktrittskosten eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbaren Rücktrittskosten entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendung und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Etwaige Kosten werden berechnet.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original- Gutscheine (z.B. Eintrittskarten) ist unter (Rücktrittskosten) geregelt.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem Vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendung sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträger gutgebrachten Beträge.
Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwiesen, die wie folgt lautet:
- 651 j BGB wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter, als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3, Sätze 1 und 2 Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder
- soweit wir für einen Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers Verantwortlich sind.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen.
Deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch
Für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum Zielort und die Unterbringung während der Reise beinhalten. Wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.